Fortbildung B: Intervention - Besonderheiten und Fallstricke im Kinderschutzverfahren bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Weiterbildung SGPI Sachsen Dresden

Sexualisierte Gewalt unterscheidet sich von anderen Formen der Kindeswohlgefährdung, durch das strategische Vorgehen der Täter:innen. Dieses löst spezifische Dynamiken aus, die auch auf das Helfer:innensystem wirken und deren Handeln beeinflussen können. Wirksame Hilfe für betroffene Kinder und Jugendliche, deren Eltern und weitere Bezugspersonen erfordert daher Kenntnisse über sexualisierte Gewalt und deren Spezifik. 

Die beteiligungsorientierte Fortbildung vermittelt grundlegendes Wissen zu sexualisierter Gewalt. Sie gibt Gelegenheit, das erlernte Wissen durch den Einsatz unterschiedlicher Methoden anzuwenden und sich auszuprobieren. Sie sollen zudem für eine betroffenenorientierte Haltung sensibilisieren und regen dazu an, die eigene Haltung zum Thema sexualisierte Gewalt zu reflektieren.

Der Fokus der Fortbildungstage A bis C liegt auf sexualisierter Gewalt gegen Kinder, die durch Erwachsene im familiären Kontext oder im sozialen Nahfeld verübt wird. Der Fortbildungstag D ergänzt diese Perspektive um das Thema sexualisierte Gewalt in Institutionen.

Bitte beachten Sie: Die Fortbildungen B, C und D bauen auf Fortbildung A auf. Der Besuch von Fortbildung A ist Voraussetzung für die Teilnahme an Fortbildung B, C und D. Sollten Sie dieses grundlegende Wissen schon anderweitig erworben haben, sprechen Sie uns bitte an. 

Fortbildung B: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Erwachsene: INTERVENTION

Aufbauend auf den in Fortbildung A vermittelten Grundlagen fokussiert dieser Fortbildungstag auf die Intervention. Durch die Vermittlung eines Handlungsleitfadens sowie von Bedarfen und Gesprächsinhalten für unterschiedliche Zielgruppen innerhalb der Intervention, soll diese Fortbildung dazu beitragen, die Handungssicherheit von Fachkräften zu erhöhen.

Folgende Inhalte werden in Fortbildung B vermittelt: 

  • §8a SGBVIII bzw. §4 KKG als Grundlage des Handelns bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Erwachsene
  • Besonderheiten und Fallstricke im Kinderschutzverfahren bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt
  • Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung: Gespräche mit betroffenen Kindern führen, Brücken bauen
  • Einbeziehung von Eltern in die Gefährdungseinschätzung? Voraussetzungen für und mögliche Inhalte von Elterngesprächen
  • Handlungsmöglichkeiten bei nicht zu klärenden Verdachten: Botschaften und Themen für möglicherweise betroffene Kinder und deren Bezugspersonen
  • Handeln geht nur gemeinsam: Aufgaben, Kompetenzen und Grenzen der Beteiligten

Methoden: Fachinput, Gruppendiskussionen, Kleingruppenarbeit, Möglichkeit zur Reflexion

Referentinnen: Christiane Hentschker-Bringt und Jenny Kern 

Kosten (inkl. Getränke und Snacks):

90 Euro regulär
75 Euro ermäßigt (für Mitglieder LAG SGPI e.V.)

Zielgruppe:

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus sind weitere Fachkräfte, die mit Kinder und Jugendlichen arbeiten herzlich willkommen.

Hier können Sie sich für den 11.03.2026 anmelden.

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