Sexualisierte Gewalt?

Diese Seite bietet einen Überblick über zentrale Aspekte der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt. Die Informationen richten sich an Fachkräfte, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen arbeiten und sich über das Thema informieren möchten.

Sie möchten das Thema vertiefen?

Handlungssicherheit entsteht jedoch nicht allein durch theoretisches Wissen, sondern vor allem durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung, die Reflexion der eigenen Praxis sowie die Bearbeitung konkreter Fallbeispiele und Handlungssituationen.

Unsere Fortbildungen unterstützen Fachkräfte dabei, fundiertes Wissen aufzubauen und zu vertiefen, die eigene Handlungskompetenz zu stärken und Prävention sowie einen fachlich angemessenen Umgang mit sexualisierter Gewalt nachhaltig im beruflichen Alltag zu verankern.

Unsere Veranstaltungen finden Sie hier. 

Grundlagen sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche umfasst alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen vorgenommen werden oder denen sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können (vgl. Def. UBSKM). Tatpersonen nutzen dabei Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.

Bei Kindern unter 14 Jahren ist grundsätzlich von einer fehlenden Einwilligungsfähigkeit auszugehen. Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind daher immer als sexualisierte Gewalt zu bewerten.

Sexualisierte Gewalt umfasst ein breites Spektrum – von sexualisierten Bemerkungen und Grenzverletzungen über sexuelle Übergriffe bis hin zu strafbaren Handlungen wie sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschieht nicht spontan. Tatpersonen handeln in der Regel geplant und nutzen gezielt Strategien, um Vertrauen aufzubauen, Grenzen schrittweise zu überschreiten und eine Aufdeckung zu verhindern. Dieses strategische Vorgehen wird als „Grooming“ bezeichnet.

Die Manipulation richtet sich jedoch nicht nur gegen betroffene Kinder und Jugendliche. Auch Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte werden in die Strategien einbezogen. Tatpersonen wirken nach außen oft besonders engagiert, fürsorglich oder vertrauenswürdig. Dadurch werden Verdachtsmomente abgeschwächt und Unsicherheiten im Umfeld verstärkt.

Sexualisierte Gewalt betrifft deshalb nicht nur die unmittelbar betroffenen Kinder und Jugendlichen, sondern wirkt sich auch auf Familien, Einrichtungen und Helfendensysteme aus.

Sexualisierte Gewalt umfasst unterschiedliche Formen und Schweregrade. Fachlich wird häufig zwischen Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und strafrechtlich relevanten Handlungen unterschieden.

Grenzverletzungen entstehen häufig aus Unachtsamkeit oder mangelnder Sensibilität. Sie können Kinder und Jugendliche verletzen oder verunsichern, ohne dass eine Absicht besteht.

Sexuelle Übergriffe erfolgen bewusst gegen den Willen der betroffenen Person. Sie dienen häufig dazu, Grenzen auszutesten oder schrittweise zu verschieben.

Strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt umfasst unter anderem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Diese Handlungen verletzen die sexuelle Selbstbestimmung schwerwiegend und sind gesetzlich verboten.

Die Übergänge zwischen diesen Formen können fließend sein. Deshalb ist es wichtig, Grenzverletzungen frühzeitig wahrzunehmen und konsequent darauf zu reagieren.

Hier finden Sie einen Film, der die Unterschiede verdeutlicht:

Film der UBSKM
 

Sexualisierte Gewalt kann mit oder ohne direkten Körperkontakt stattfinden. Beide Formen können für betroffene Kinder und Jugendliche schwerwiegende Folgen haben.

Hands-on-Handlungen umfassen sexuelle Handlungen mit körperlichem Kontakt, beispielsweise unerwünschte Berührungen, sexuelle Handlungen am Körper eines Kindes oder Vergewaltigungen.

Hands-off-Handlungen erfolgen ohne direkten Körperkontakt. Dazu gehören beispielsweise sexualisierte Bemerkungen, das Zeigen pornografischer Inhalte, das Masturbieren vor einem Kind oder die Aufforderung, intime Bilder zu versenden oder sexuelle Handlungen vor einer Kamera vorzunehmen.

In der Praxis treten beide Formen häufig gemeinsam auf und werden zunehmend durch digitale Medien begleitet oder unterstützt.
 


Zahlen und Fakten

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist kein seltenes Ereignis, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die polizeilich registrierten Fälle bilden jedoch nur einen Teil des tatsächlichen Ausmaßes ab.

Fachleute unterscheiden zwischen dem Hellfeld und dem Dunkelfeld. Das Hellfeld sind Straftaten, die Polizei oder Justiz bekannt werden. Das Dunkelfeld umfasst die deutlich größere Zahl der Taten, die nicht angezeigt oder entdeckt werden.

Viele Betroffene sprechen aus Scham, Angst, Loyalität oder aufgrund von Abhängigkeiten nicht über die erlebte Gewalt. Hinzu kommt, dass Tatpersonen gezielt Manipulations- und Geheimhaltungsstrategien einsetzen, um eine Aufdeckung zu verhindern.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass in Deutschland jährlich rund eine Million Kinder und Jugendliche von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das bedeutet: Statistisch sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder.

Sexualisierte Gewalt betrifft alle gesellschaftlichen Gruppen

Sexualisierte Gewalt kommt unabhängig von Herkunft, Einkommen, Bildungsstand, Religion oder sozialem Status vor. Sowohl Betroffene als auch Tatpersonen finden sich in allen gesellschaftlichen Gruppen.

Kinder aller Geschlechter sind betroffen 

Polizeiliche Statistiken weisen mehr betroffene Mädchen aus. Gleichzeitig gehen Fachleute insbesondere bei Jungen von einer hohen Dunkelziffer aus, da Gewalt häufig später offengelegt oder gar nicht erkannt wird. Queere Kinder sind häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen, weil sie durch Stigmatisierung, Ausgrenzung und fehlende Schutzräume besonders verletzlich sind. Prävention und Unterstützung müssen deshalb alle Kinder und Jugendlichen einbeziehen.

Sexualisierte Gewalt geschieht häufig wiederholt

In vielen Fällen handelt es sich nicht um einmalige Übergriffe. Tatpersonen bauen oft über längere Zeit Vertrauen und Abhängigkeiten auf und setzen ihre Gewalt wiederholt fort.

Besonders gefährdete Gruppen brauchen besonderen Schutz

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen sowie andere marginalisierte Gruppen tragen ein erhöhtes Risiko, sexualisierte Gewalt zu erleben. Erschwerte Zugänge zu Unterstützung, Abhängigkeiten und Diskriminierung können dazu beitragen, dass Gewalt seltener erkannt oder offengelegt wird.

Sexualisierte Gewalt tritt häufig zusammen mit anderen Gewaltformen auf

Betroffene erleben neben sexualisierter Gewalt häufig auch psychische, körperliche oder emotionale Gewalt. Die verschiedenen Gewaltformen stehen oft miteinander in Zusammenhang und verstärken sich gegenseitig.


Mythen und Vorurteile 

Mythen und Vorurteile über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche halten sich hartnäckig. Sie beeinflussen, wie Gewalt wahrgenommen, eingeordnet und bewertet wird. Dadurch kann es passieren, dass Warnsignale übersehen, Betroffenen nicht geglaubt oder Tatpersonen geschützt werden.

Viele dieser Vorstellungen vermitteln ein falsches Bild davon, wer sexualisierte Gewalt ausübt, wie Betroffene reagieren oder unter welchen Umständen Taten stattfinden. Die Auseinandersetzung mit diesen Mythen hilft dabei, sexualisierte Gewalt besser zu erkennen, Betroffene angemessen zu unterstützen und den Strategien von Tatpersonen entgegenzuwirken.

Mythos: „Sexualisierte Gewalt wird meistens von Fremden begangen.“

Fakt: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche findet überwiegend im sozialen Nahraum statt. Tatpersonen sind häufig Menschen, die Kinder und Familien kennen und denen Vertrauen entgegengebracht wird – beispielsweise Angehörige, Bekannte, Nachbar:innen oder Personen aus Schule, Vereinen oder anderen Einrichtungen. Gerade weil Tatpersonen meist vertraut wirken, bleibt sexualisierte Gewalt häufig lange unentdeckt.

Mythos: „Das sind vor allem Ausländer oder Menschen aus bestimmten gesellschaftlichen Gruppen.“

Fakt: Sexualisierte Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Gruppen vor – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Religion, Bildungsstand oder Einkommen. Die Vorstellung, bestimmte Bevölkerungsgruppen seien besonders gefährlich, lenkt vom eigentlichen Problem ab und erschwert einen wirksamen Kinderschutz. Entscheidend ist nicht die Herkunft einer Person, sondern ihr grenzverletzendes und manipulierendes Verhalten.

Mythos: „Wenn es keine Vergewaltigung war, ist es nicht so schlimm.“

Fakt: Sexualisierte Gewalt beginnt lange vor einer Vergewaltigung. Bereits sexualisierte Berührungen, das Zeigen pornografischer Inhalte, sexualisierte Nachrichten oder andere Grenzüberschreitungen können Kinder und Jugendliche erheblich belasten und sind teilweise strafbar. Jede Form sexualisierter Gewalt verletzt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Mythos: „Gute Eltern – besonders Mütter – würden sexualisierte Gewalt bemerken.“

Fakt: Tatpersonen setzen gezielt Manipulationsstrategien ein, um Vertrauen aufzubauen und Verdachtsmomente zu verhindern. Sie täuschen nicht nur Kinder, sondern häufig auch Eltern, Angehörige und Fachkräfte. Dass sexualisierte Gewalt lange unentdeckt bleibt, ist deshalb kein Zeichen mangelnder Fürsorge, sondern Ausdruck der gezielten Strategien der Tatpersonen.

Mythos: „Kinder und Jugendliche denken sich sexualisierte Gewalt aus.“

Fakt: Kinder erfinden sexualisierte Gewalterfahrungen in der Regel nicht. Häufig fällt es ihnen schwer, überhaupt über das Erlebte zu sprechen. Aussagen erfolgen oft vorsichtig, bruchstückhaft oder werden später aus Angst, Loyalität oder Schuldgefühlen wieder relativiert. Deshalb sollten Äußerungen von Kindern stets ernst genommen und fachlich eingeordnet werden.

Mythos: „Man erkennt am Verhalten von Betroffenen, dass sie sexualisierte Gewalt erlebt haben.“

Fakt: Es gibt keine universellen, sofort erkennbaren Verhaltensweisen. Betroffene reagieren sehr unterschiedlich - manche zeigen auffällige Verhaltensänderungen, andere wirken nach außen unauffällig. Deshalb ist es wichtig, aufmerksam für subtile Signale zu sein ohne vorschnelle Schlüsse aus dem Verhalten eines Kindes oder Jugendlichen zu ziehen.

Mythos: „Tatpersonen sind leicht zu erkennen.“

Fakt: Ein typisches Täterprofil gibt es nicht. Viele Tatpersonen wirken freundlich, engagiert, hilfsbereit und fürsorglich. Gerade dieses vertrauenswürdige Auftreten ist häufig Teil ihrer Strategie, um Zugang zu Kindern zu erhalten und Verdachtsmomente zu vermeiden.

Mythos: „In meinem Umfeld kann sexualisierte Gewalt nicht passieren.“

Fakt: Viele Menschen sind überzeugt, dass sexualisierte Gewalt nur „anderswo“ passiert. Der Glaube, das eigene Umfeld sei grundsätzlich sicher, kann dazu führen, Kindern nicht zu glauben oder Hinweise zu übersehen. Kinderschutz beginnt deshalb mit der Erkenntnis, dass sexualisierte Gewalt überall vorkommen kann – auch dort, wo Menschen sich kennen und vertrauen. 


Mediatisierte Gewalt

Digitale Medien sind heute selbstverständlicher Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Deshalb findet auch sexualisierte Gewalt zunehmend im digitalen Raum statt.

Von mediatisierter sexualisierter Gewalt spricht man, wenn digitale Medien genutzt werden, um sexualisierte Gewalt anzubahnen, auszuüben, zu dokumentieren oder aufrechtzuerhalten. Digitale Medien können dabei Tatmittel, Tatort oder beides zugleich sein.

Sexualisierte Gewalt kann über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, Online-Spiele, Videochats oder andere digitale Plattformen stattfinden. Häufig greifen digitale und persönliche Gewaltformen ineinander.

Mediatisierte sexualisierte Gewalt kann sehr unterschiedlich aussehen. Häufige Erscheinungsformen sind:

Cybergrooming

Erwachsene nehmen über digitale Medien gezielt Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen auf, um Vertrauen aufzubauen und sexualisierte Gewalt anzubahnen. Häufig verlagern sie die Kommunikation in private Chats, fordern intime Inhalte oder versuchen, persönliche Treffen zu vereinbaren.

Sexting und bildbasierte sexualisierte Gewalt

Sexting bezeichnet den Austausch sexualisierter oder intimer Nachrichten, Bilder oder Videos über digitale Medien. Dieser Austausch kann einvernehmlich erfolgen und ist als solcher nicht mit sexualisierter Gewalt gleichzusetzen.

Von bildbasierter sexualisierter Gewalt ist zu sprechen, wenn solche Aufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person erstellt, weitergeleitet, veröffentlicht oder anderweitig gegen ihren Willen verwendet werden. Auch das Erzwingen von Aufnahmen oder das Drohen mit deren Veröffentlichung kann bildbasierte sexualisierte Gewalt darstellen. Entscheidend ist nicht, ob ein Bild ursprünglich freiwillig erstellt oder versendet wurde, sondern ob die weitere Verwendung dem Willen der abgebildeten Person entspricht.

Sextortion

Sextortion ist eine Form bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei werden intime Bilder oder Videos als Druckmittel eingesetzt, um Betroffene zu erpressen. Tatpersonen drohen beispielsweise mit der Veröffentlichung vorhandener Aufnahmen, wenn die betroffene Person nicht weiteres Bildmaterial, sexuelle Handlungen oder Geld liefert. Auch die Drohung mit der Veröffentlichung von Aufnahmen, die tatsächlich gar nicht existieren, kann als Sextortion eingesetzt werden.

Weitere Formen

Zur mediatisierten sexualisierten Gewalt gehören außerdem unter anderem das ungewollte Zusenden pornografischer Inhalte, die Herstellung oder Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen sowie Aufforderungen zu sexualisierten Bildern oder Handlungen vor der Kamera.

Digitale Medien werden zudem häufig genutzt, um bereits bestehende sexualisierte Gewalt zu unterstützen, Geheimhaltung zu sichern oder Betroffene dauerhaft unter Druck zu setzen.

Digitale Gewalt endet nicht mit dem Ausschalten eines Geräts. Einmal versandte Bilder oder Videos können dauerhaft gespeichert, vervielfältigt und immer wieder verbreitet werden. Dadurch erleben Betroffene häufig einen anhaltenden Kontrollverlust.

Zugleich ermöglichen digitale Medien Tatpersonen, schnell Kontakt aufzunehmen, anonym zu handeln und gezielt Manipulationsstrategien einzusetzen. Da sexualisierte Grenzüberschreitungen im Internet für viele Kinder und Jugendliche zum Alltag gehören, werden übergriffige Situationen nicht immer sofort erkannt oder ernst genommen.

Digitale Medien verändern die Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt. Fachleute beobachten seit Jahren einen deutlichen Anstieg entsprechender Straftaten.

  • Die Zahl der polizeilich registrierten Missbrauchsdarstellungen nimmt seit Jahren zu.
  • Immer häufiger geraten auch Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige in Erscheinung, beispielsweise durch das Speichern oder Weiterleiten strafbarer Inhalte.
  • Vielen jungen Menschen ist nicht bewusst, dass bereits das Weiterleiten solcher Aufnahmen strafbar sein kann.
  • Im digitalen Raum spielen fremde Tatpersonen eine größere Rolle als bei sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum. Gleichzeitig gelingt es Tatpersonen häufig, über längere Zeit Vertrauen aufzubauen und eine enge Beziehung vorzutäuschen.

Digitale Medien eröffnen viele Chancen. Gleichzeitig erfordern sie einen bewussten und sicheren Umgang sowie Erwachsene, die Kinder und Jugendliche begleiten, informieren und unterstützen.


Woran erkenne ich sexualisierte Gewalt? 

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist häufig schwer zu erkennen. Eindeutige Beweise oder eindeutige Anzeichen gibt es nur selten. Viel häufiger zeigen sich Veränderungen im Verhalten, in den Gefühlen oder im sozialen Miteinander, die viele unterschiedliche Ursachen haben können.

Deshalb gilt: Einzelne Auffälligkeiten belegen keine sexualisierte Gewalt. Sie können jedoch Anlass sein, genauer hinzuschauen und weitere Beobachtungen sorgfältig einzuordnen.

Aussagen von Kindern ernst nehmen

Wenn Kinder oder Jugendliche von sexualisierter Gewalt berichten oder entsprechende Andeutungen machen, sollten ihre Aussagen grundsätzlich ernst genommen werden. Betroffene sprechen häufig vorsichtig, schrittweise oder nur in Andeutungen über das Erlebte. Scham, Angst, Loyalitätskonflikte und die Manipulationsstrategien der Tatpersonen erschweren eine Offenlegung.

Auch wenn Aussagen unvollständig erscheinen oder später zurückgenommen werden, bedeutet das nicht, dass keine sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Ein Widerruf kann Ausdruck von Angst, Druck oder inneren Konflikten sein.

Mögliche Hinweise

Hinweise auf sexualisierte Gewalt können sich sehr unterschiedlich zeigen. Mögliche Anzeichen sind beispielsweise:

  • plötzliche Verhaltensveränderungen,
  • sozialer Rückzug,
  • Ängste oder Schlafstörungen,
  • starke Stimmungsschwankungen,
  • selbstverletzendes Verhalten,
  • Wissen über Sexualität oder sexuelle Handlungen, die nicht dem Entwicklungsstand entsprechen,

Im Zusammenhang mit digitaler sexualisierter Gewalt können zusätzlich heimliche Mediennutzung, belastende Chatverläufe, auffälliges Verhalten am Smartphone oder der plötzliche Besitz neuer digitaler Geräte Hinweise sein.

Das professionelle Bauchgefühl ernst nehmen

Es gibt keine Checkliste, mit der sich sexualisierte Gewalt sicher erkennen lässt. Umso wichtiger ist es, Irritationen ernst zu nehmen, Veränderungen aufmerksam wahrzunehmen und Beobachtungen sorgfältig zu dokumentieren.

Ein Verdacht ergibt sich häufig erst aus der Gesamtschau verschiedener Beobachtungen. Wissen über Täterstrategien, Traumafolgen und typische Dynamiken sexualisierter Gewalt unterstützt dabei, Situationen besser einzuordnen und angemessen zu handeln.

Die Folgen sexualisierter Gewalt sind so unterschiedlich wie die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst. Manche zeigen bereits unmittelbar nach den Übergriffen deutliche Belastungsreaktionen, bei anderen werden die Auswirkungen erst Monate oder Jahre später sichtbar.

Sexualisierte Gewalt kann sich auf die psychische, körperliche und soziale Entwicklung auswirken. Mögliche Folgen sind unter anderem Ängste, Schlafstörungen, Depressionen, psychosomatische Beschwerden, selbstverletzendes Verhalten, posttraumatische Belastungsreaktionen oder Schwierigkeiten in Beziehungen und im Schul- oder Berufsalltag.

Wie schwer die Folgen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören beispielsweise die Dauer der Gewalt, das Alter des Kindes, die Beziehung zur Tatperson, das Ausmaß von Manipulation und Geheimhaltung sowie die (fehlende) Unterstützung durch vertrauensvolle Bezugspersonen.

Mediatisierte sexualisierte Gewalt kann die Belastungen zusätzlich verstärken. Einmal verbreitete Bilder oder Videos können dauerhaft im Umlauf bleiben und jederzeit erneut auftauchen oder weiterverbreitet werden. Für Betroffene bedeutet dies häufig einen anhaltenden Kontrollverlust sowie die Sorge, dass die Aufnahmen immer wieder sichtbar werden – unabhängig von Ort und Zeit.

Besonders wichtig ist: Nicht jedes betroffene Kind zeigt sofort erkennbare Belastungsreaktionen. Ein zunächst unauffälliges Verhalten schließt sexualisierte Gewalt deshalb nicht aus.

Frühe Unterstützung, stabile Bezugspersonen und ein unterstützendes Umfeld können wesentlich dazu beitragen, Belastungen zu bewältigen und langfristige Folgen zu verringern.


Tatpersonen und Täterstrategien

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird von sehr unterschiedlichen Menschen ausgeübt. Ein typisches Täterprofil gibt es nicht. Stereotype Vorstellungen darüber, wie Tatpersonen aussehen oder auftreten, können dazu führen, dass Warnsignale übersehen oder Menschen zu Unrecht verdächtigt werden.

Die meisten Tatpersonen stammen aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Sie sind häufig Familienangehörige, Bekannte oder Personen aus Schule, Verein, Freizeit oder anderen Einrichtungen. Fremde Tatpersonen kommen vor, sind insgesamt jedoch deutlich seltener. 

Im Bereich der digitalisierten sexualisierten Gewalt zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Aktuelle Forschungsergebnisse zum Cybergrooming belegen, dass sich in rund 75 Prozent der Fälle Tatbegehende und Betroffene vor der Tat nicht kannten. Damit sind in diesem Deliktsbereich deutlich häufiger fremde Tatbegehende beteiligt als bei sexualisierter Gewalt insgesamt.

Die Mehrheit der Tatpersonen ist männlich, aber auch Frauen können Täterinnen sein. Darüber können auch Minderjährige sexualisierte Gewalt gegenüber anderen Kindern oder Jugendlichen ausüben.

Tatpersonen handeln aus unterschiedlichen Motiven. Im Mittelpunkt stehen Macht, Kontrolle und die Befriedigung eigener Bedürfnisse auf Kosten der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Bei einem Teil der Tatpersonen liegt eine pädosexuelle Präferenz vor. Gleichzeitig gilt: Nicht jede Person mit einer pädosexuellen Präferenz begeht sexualisierte Gewalt und nicht jede Tatperson weist eine pädosexuelle Präferenz auf.

Da der überwiegende Teil von Menschen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder ausüben, männlich ist, wird hier bewusst von Täterstrategien gesprochen. Grundsätzlich zeigen Forschung und Praxis, dass sich Täter und Täterinnen in ihren grundlegenden Vorgehensweisen nicht wesentlich unterscheiden. Daher gelten die Strategien auch für Frauen.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschieht in der Regel nicht spontan. Tatpersonen handeln geplant und nutzen gezielt Strategien, um Vertrauen aufzubauen, Grenzen zu überschreiten und eine Aufdeckung zu verhindern. Diese Strategien richten sich nicht nur gegen Kinder und Jugendliche, sondern auch gegen Eltern, Fachkräfte und das soziale Umfeld.

Aufbau von Vertrauen

Tatpersonen wirken häufig besonders freundlich, engagiert oder hilfsbereit. Sie investieren Zeit in Beziehungen und vermitteln Kindern sowie ihrem Umfeld das Gefühl von Vertrauen und Sicherheit.

Verletzliche Kinder gezielt auswählen

Häufig suchen Tatpersonen gezielt den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, die belastet, einsam oder besonders beeinflussbar erscheinen. Informationen über ihre Lebenssituation werden genutzt, um Nähe und Vertrauen aufzubauen.

Grenzen schrittweise verschieben

Grenzüberschreitungen erfolgen meist langsam und zunächst scheinbar harmlos. Körperliche Nähe, Zweideutigkeiten oder sexualisierte Inhalte werden nach und nach normalisiert, sodass die Grenzen für Kinder und ihr Umfeld zunehmend verschwimmen.

Wahrnehmung beeinflussen

Tatpersonen verharmlosen Grenzüberschreitungen oder stellen sie als Missverständnisse dar. Dadurch zweifeln Kinder, Eltern und Fachkräfte häufig ihre eigene Wahrnehmung an.

Gelegenheiten schaffen

Tatpersonen suchen oder schaffen gezielt Situationen, in denen sie mit Kindern allein sind – sowohl im persönlichen Kontakt als auch im digitalen Raum. Sie nutzen aber auch kurze unbeobachtete Momente oder Situationen. Auch wenn es scheinbar keine Gelegenheit gab mit einem Kind allein zu sein, schließt das sexualisierte Gewalt nicht aus.

Wechselspiel aus Belohnung und Bedrohung („Zuckerbrot und Peitsche“)

Besondere Zuwendung, Geschenke oder Anerkennung wechseln sich häufig mit Druck, Schuldgefühlen oder Drohungen ab. So entstehen emotionale Abhängigkeiten, die es Kindern erschweren, sich zu wehren oder Hilfe zu suchen.

Widerstand ignorieren oder brechen

Tatpersonen respektieren die Grenzen von Kindern und Jugendlichen nicht. Sie ignorieren ein Nein, verharmlosen den Widerstand, setzen Betroffene unter Druck oder nutzen ihre körperliche, emotionale oder soziale Überlegenheit aus. Manche üben so lange Einfluss aus, bis Kinder und Jugendliche aus Angst, Verunsicherung oder Resignation keinen Widerstand mehr leisten können. 

Geheimhaltung sichern

Tatpersonen sorgen gezielt dafür, dass sexualisierte Gewalt verborgen bleibt. Sie fordern Kinder und Jugendliche auf zu schweigen, stellen das Geschehene als gemeinsames Geheimnis dar oder erzeugen Angst vor den Folgen einer Offenlegung. Auch die Angst von Erwachsenen vor Falschbeschuldigungen kann ihnen dabei helfen.

Schuld verschieben

Tatpersonen geben Kindern oder anderen Personen die Schuld für das Geschehen oder stellen deren Wahrnehmung infrage. Dadurch wird das Schweigen häufig zusätzlich verstärkt.

Täterstrategien im digitalen Raum

Auch im Internet nutzen Tatpersonen dieselben grundlegenden Strategien. Über Chats, soziale Netzwerke oder Online-Spiele bauen sie Vertrauen auf, verschieben Grenzen, fordern Geheimhaltung ein und setzen Betroffene unter Druck.

Die Kenntnis von Täterstrategien ist eine wichtige Grundlage für Prävention, Kinderschutz und Intervention.

Sie hilft dabei, Verhaltensweisen von Tatpersonen besser einzuordnen, Hinweise auf sexualisierte Gewalt frühzeitig wahrzunehmen und typische Manipulationsstrategien zu erkennen. Gleichzeitig erleichtert sie das Verständnis für das Verhalten betroffener Kinder und Jugendlicher, das für Außenstehende häufig widersprüchlich erscheinen kann.

Täterstrategien wirken auch nach Offenlegung eines Verdachtes weiter. Sie können Betroffene, Angehörige und Fachkräfte verunsichern, zu Loyalitätskonflikten führen oder Zweifel an der eigenen Wahrnehmung auslösen. Das Wissen um die Strategien hilft, solche Dynamiken besser zu verstehen, fachlich einzuordnen, Unsicherheiten auszuhalten und fachlich begründete Entscheidungen zu treffen.

Zusätzlich bilden Täterstrategien einen wichtigen Ausgangspunkt für Prävention. Schutzkonzepte, klare Regeln, Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder sowie gut informierte Fachkräfte erschweren es Tatpersonen, ihre Strategien erfolgreich einzusetzen.


Was tun bei Verdacht?

Ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt löst bei allen Beteiligten Unsicherheit und emotionalen Stress aus. Fachkräfte, Eltern und andere Bezugspersonen erleben häufig widersprüchliche Gefühle wie Sorge, Zweifel, Hilflosigkeit oder Angst, etwas falsch zu machen. Dieses Phänomen wird auch als „Krise der Helfenden“ bezeichnet.

Unter diesem Handlungsdruck zeigen sich häufig zwei gegensätzliche Reaktionen:

  • Aktionismus: Aus Sorge um das Kind wird vorschnell gehandelt, ohne die Situation ausreichend einzuordnen oder fachliche Unterstützung einzubeziehen.
  • Bagatellisierung oder Verdrängung: Hinweise werden relativiert oder anders erklärt, um die belastende Situation auszuhalten. Dadurch kann notwendiges Handeln verzögert oder ganz unterbleiben.

Beide Reaktionen können den Kinderschutz beeinträchtigen. Ziel ist deshalb weder vorschnelles Handeln noch Abwarten, sondern ein ruhiges, strukturiertes und fachlich begründetes Vorgehen.

Verdachtsfälle sind selten eindeutig. Häufig liegen zunächst nur einzelne Beobachtungen oder Hinweise vor, die unterschiedliche Ursachen haben können. Gleichzeitig erschweren Täterstrategien gezielt die Aufdeckung sexualisierter Gewalt. Sie beeinflussen nicht nur betroffene Kinder und Jugendliche, sondern häufig auch Eltern, Fachkräfte und andere Bezugspersonen.

Hinzu kommt, dass betroffene Kinder und Jugendliche oft ambivalent reagieren. Manche sprechen nur andeutungsweise über das Erlebte, andere ziehen Aussagen später wieder zurück oder zeigen widersprüchliche Gefühle gegenüber der Tatperson. Solche Reaktionen sind kein Beleg gegen eine Gewalterfahrung, sondern können Ausdruck von Angst, Loyalitätskonflikten oder der erlebten Manipulation sein.

Auch für Fachkräfte ist ein Verdacht häufig emotional belastend. Die Vorstellung, dass ein Kind oder Jugendlicher sexualisierte Gewalt erlebt haben könnte, kann starke Gefühle wie Betroffenheit, Wut, Unsicherheit oder Ohnmacht auslösen. Gleichzeitig können eigene Erfahrungen oder Erlebnisse aus dem persönlichen oder beruflichen Umfeld berührt werden. Solche emotionalen Reaktionen sind menschlich und normal, können jedoch dazu führen, dass Hinweise unbewusst abgewehrt, relativiert oder anders erklärt werden.

Professionelles Handeln bedeutet deshalb, Unsicherheiten und eigene emotionale Reaktionen wahrzunehmen und zu reflektieren, Beobachtungen sorgfältig einzuordnen und sich frühzeitig fachliche Unterstützung zu holen. Entscheidend ist, trotz bestehender Unsicherheiten handlungsfähig zu bleiben und den Schutz des Kindes oder Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen.

Kinderschutz und Strafverfahren verfolgen unterschiedliche Ziele

Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt stehen Fachkräfte häufig vor der Frage, ob der Verdacht „ausreicht“, um tätig zu werden. Dabei ist es wichtig, zwischen Kinderschutz und Strafverfolgung zu unterscheiden.

Fachkräfte müssen sexualisierte Gewalt nicht beweisen. Ihre Aufgabe ist es, gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen, fachlich einzuordnen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Während Polizei und Justiz klären, ob der tatverdächtigen Person die Straftat nachgewiesen werden kann, besteht die Aufgabe von Fachkräften darin, den Schutz des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen. Maßgeblich ist dabei nicht der strafrechtliche Beweis, sondern die fachliche Einschätzung, ob Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Deshalb sollten Verdachtsfälle weder vorschnell bewertet noch allein bearbeitet werden. Im Kinderschutz bei sexualisierter Gewalt gelten besondere Anforderungen. Insbesondere dürfen Personensorgeberechtigte nicht vorschnell informiert werden, wenn dadurch der Schutz des Kindes oder der Jugendlichen gefährdet sein könnte. Alle weiteren Schritte müssen sorgfältig geprüft und so geplant werden, dass sie keine zusätzlichen Risiken für die Betroffenen entstehen lassen. Schutz und Sicherheit haben dabei immer Vorrang vor einer vorschnellen Aufklärung. Eine sorgfältige Dokumentation der Beobachtungen, die Orientierung an fachlichen Handlungsleitfäden sowie die frühzeitige Beratung durch eine spezialisierte Fachberatungsstelle tragen dazu bei, angemessene Entscheidungen zu treffen und den Schutz des Kindes sicherzustellen. 

Für das Vorgehen bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt stellen wir Ihnen folgende Handlungsleitfäden zur Verfügung:

  • Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt innerhalb der Familie (Link folgt)
  • Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt im sozialen Nahraum (Link folgt)

Beide Handlungsleitfäden orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des § 8a SGB VIII und § 4 KKG und berücksichtigen die besonderen Anforderungen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt.

Fachliche Beratung finden Sie in unserer Datenbank: Hilfe und Prävention


Prävention: Wie können Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt werden?

Prävention sexualisierter Gewalt hat das Ziel, Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierten Übergriffen zu schützen, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und Betroffene angemessen zu unterstützen.

Wirksame Prävention stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung und vermittelt ihnen altersgerechtes Wissen über ihre Rechte, Gefühle und Grenzen. Sie macht Mut, arbeitet mit Erlaubnissen und zeigt Kindern und Jugendlichen konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Prävention vermittelt: Du darfst Nein sagen. Du darfst über belastende Erlebnisse sprechen. Du darfst dir Hilfe holen. Und du trägst niemals die Verantwortung für sexualisierte Gewalt.

Gleichzeitig richtet sich Prävention immer an die Erwachsenen. Eltern, Großeltern, weitere Familienangehörige, Fachkräfte und andere Bezugspersonen tragen die Hauptverantwortung dafür, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Prävention bedeutet deshalb nicht, Kindern und Jugendlichen die Verantwortung für ihren Schutz zu übertragen, sondern Erwachsene in ihrer Schutzverantwortung zu stärken.

Dazu gehört, sich mit dem Thema sexualisierte Gewalt auseinanderzusetzen, Wissen über Täterstrategien, Warnsignale und Handlungsmöglichkeiten zu erwerben und die eigene Haltung zu reflektieren. Ebenso wichtig ist es, mit Partner:innen, Freund:innen, Nachbar:innen, Kolleg:innen und anderen Bezugspersonen über das Thema ins Gespräch zu kommen. Eine offene Gesprächskultur trägt dazu bei, Unsicherheiten abzubauen, Mythen zu hinterfragen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.

Prävention ist weit mehr als ein einzelnes Projekt oder eine Unterrichtseinheit. Sie ist eine Haltung, die den pädagogischen und familiären Alltag prägt. Dazu gehören ein respektvoller Umgang mit Grenzen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, eine offene Fehler- und Gesprächskultur sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, hinzusehen und zu handeln.

Die folgenden Präventionsbotschaften stärken Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung und unterstützen sie dabei, ihre Rechte zu kennen, eigene Grenzen wahrzunehmen und sich Hilfe zu holen. Sie bilden die Grundlage einer altersgerechten Präventionsarbeit. Sie können im pädagogischen Alltag, in Projekten oder mithilfe geeigneter Materialien vermittelt werden.

Mein Körper gehört mir.

Kinder sollen erleben, dass jeder Körper einzigartig und wertvoll ist. Sie dürfen ihren Körper kennenlernen, passende Begriffe für alle Körperteile verwenden und Fragen zu Körper, Gefühlen und Sexualität stellen. Gleichzeitig sollen sie erfahren, dass sie selbst über ihren Körper bestimmen dürfen und ihre persönlichen Grenzen respektiert werden müssen. 

Meine Gefühle sind richtig und wichtig.

Kinder sollen erleben, dass alle Gefühle erlaubt und wichtig sind. Sie werden darin bestärkt, ihre Gefühle wahrzunehmen, auszudrücken und ernst zu nehmen. Gleichzeitig lernen sie, dass Gefühle manchmal schwer zu erkennen sind und Menschen – insbesondere im digitalen Raum – ihre Absichten verbergen oder vortäuschen können. 

Ich entscheide, welche Berührungen mir angenehm und welche mir unangenehm sind.

Kinder sollen erfahren, dass Berührungen unterschiedlich empfunden werden und sie selbst entscheiden dürfen, welche Berührungen sich gut anfühlen und welche nicht. Sie werden darin bestärkt, ihre Körperempfindungen ernst zu nehmen und zu erleben, dass ihre Grenzen und ihr Schamgefühl respektiert werden.

Ich darf Nein sagen und zeigen.

Kinder sollen wissen, dass sie Nein sagen oder auf andere Weise zeigen dürfen, wenn ihnen etwas unangenehm ist. Dabei zählt jedes Nein – laut oder leise, mit oder ohne Worte. Gleichzeitig lernen sie, dass auch die Grenzen anderer Menschen geachtet werden müssen. 

Ich darf schlechte Geheimnisse weitersagen.

Kinder sollen lernen, zwischen guten und schlechten Geheimnissen zu unterscheiden. Während gute Geheimnisse Freude bereiten, dürfen belastende oder beängstigende Geheimnisse jederzeit weitererzählt werden – auch dann, wenn jemand verlangt, sie für sich zu behalten. Hilfe zu holen ist kein Petzen, sondern ein wichtiger Schritt zum Schutz. 

Ich weiß über sexualisierte Gewalt Bescheid.

Kinder sollen altersgerecht erfahren, dass sexualisierte Gewalt jedes Kind treffen kann – unabhängig vom Geschlecht. Tatpersonen sind häufig bekannte und vertraute Menschen, deren Absichten man meist nicht erkennen kann. Sexualisierte Gewalt hat nichts mit Liebe zu tun und beginnt oft mit komischen oder unangenehmen Gefühlen. Sexualisierte Gewalt kann auch im digitalen Raum sowie unter Kindern und Jugendlichen stattfinden.

Ich darf mir Hilfe holen. Immer.

Kinder sollten erleben, dass sie vertrauensvolle Erwachsene haben, die ihnen zuhören, sie ernst nehmen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen suchen. Sie sollen wissen, dass sie selbst entscheiden dürfen, wem sie sich anvertrauen, und dass Hilfe holen mutig ist und sich lohnt. Gleichzeitig braucht es Erwachsene, die Signale von Kindern wahrnehmen, ernst nehmen und angemessen handeln. 

Ich bin nicht schuld, wenn meine Rechte verletzt werden.

Kinder sollen wissen, dass niemand das Recht hat, ihre Grenzen zu verletzen. Die Verantwortung für sexualisierte Gewalt liegt immer bei der Tatperson – niemals bei den betroffenen Kindern oder Jugendlichen. Das gilt auch dann, wenn sie nicht Nein sagen konnten oder denken, etwas falsch gemacht zu haben. 

Ich bin einzigartig. Das ist wunderbar.

Kinder sollen erleben, dass jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist. Sie werden darin bestärkt, ihre eigenen Stärken, Interessen und Eigenschaften wahrzunehmen und wertzuschätzen. Gleichzeitig lernen sie, Unterschiede zu respektieren und Vielfalt als Bereicherung zu erleben.

Illustration: @illustramyy

Neben der Auseinandersetzung von Erwachsenen mit dem Thema sexualisierte Gewalt und der Stärkung von Kindern und Jugendlichen, kommt pädagogischen Einrichtungen eine besondere Verantwortung zu. Schutz vor sexualisierter Gewalt gelingt nur, wenn Prävention fest in der Organisationskultur verankert ist.

Institutionelle Schutzkonzepte schaffen verbindliche Strukturen, die Kinder und Jugendliche schützen und Fachkräften Handlungssicherheit geben. Sie basieren auf einer Risiko- und Potenzialanalyse und umfassen unter anderem Verhaltenskodizes, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren, klare Interventionsabläufe sowie regelmäßige Fortbildungen für Mitarbeitende.

Schutzkonzepte tragen dazu bei, missbrauchsbegünstigende Strukturen zu erkennen und abzubauen, Transparenz zu schaffen und grenzverletzendes Verhalten frühzeitig wahrzunehmen. Sie fördern eine Kultur des Hinschauens und stärken die gemeinsame Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Weiterführende Informationen und Materialien zu Zielen, Inhalten, der Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten finden Sie in unseren Qualitätsstandards sowie in der Materialsammlung zum Thema Schutzkonzepte. (Links folgen)

Diese Seite schnell verlassen!